Wir beliefern momentan 2.600 Wohneinheiten mit Fernwärme. Mehr Infos folgen hier in Kürze.
Die Dokumente zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) werden derzeit überarbeitet.
Mit der Einführung der Gas- und Strompreisbremse sollen Unternehmen und Privathaushalte von den hohen Energiepreisen entlastet werden. Dies soll durch die sogenannte „Basisversorgung“ sichergestellt werden, welche den Energiepreis für einen bestimmten Anteil am Verbrauch deckelt. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, die Energiekosten auf einem bezahlbaren Niveau zu halten und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Energiepreisbremsen gelten zunächst für das Jahr 2023 und können durch die Bundesregierung bei Bedarf bis Ende April 2024 verlängert werden. Erläuterungen dazu finden Sie auf der Internetseite unserer Muttergesellschaft unter:
Strom- und Gaspreisbremse | Überblick | EWE business
Heizhaus Mitte
Drei Erdgaskessel mit einer Heizleistung 12,0 MW
Fernwärmeleitungslänge: 2,9 km
Primärenergiefaktor beträgt fp = 1,42
Emissionsfaktor beträgt 312 gCO2/kWh
Heizhaus Buchhorst
Drei Erdgaskessel mit einer Heizleistung 7,4 MW
Fernwärmeleitungslänge: 1,9 km
Primärenergiefaktor beträgt fp = 1,39
Emissionsfaktor beträgt 302 gCO2/kWh
Heizhaus Flakenseeweg
Drei Erdgaskessel mit einer Heizleistung 6,2 MW
Fernwärmeleitungslänge: 2,6 km
Primärenergiefaktor beträgt fp = 1,48
Emissionsfaktor beträgt 322 gCO2/kWh
Die Berechnung des Primärenergiefaktors Emissionsfaktor erfolgte durch einen Sachverständigen nach AGFW 309-1
Heizhaus Mitte
Wärmeverluste (Heizhaus, Netz und Übergabe): 4.033 MWh (2023)
Heizhaus Buchhorst
Wärmeverluste (Heizhaus, Netz und Übergabe): 1.977 MWh (2023)
Heizhaus Flakenseeweg
Wärmeverluste (Heizhaus, Netz und Übergabe): 1.480 MWh (2023)