Compliance

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir betrachten die Wahrung der Menschenrechte als bedeutsamen Bestandteil unserer Unternehmensverantwortung und bekennen uns, diese zu achten und einzuhalten. Als mit dem EWE-Konzern verbundenes Unternehmen orientieren wir uns am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumenten und Rahmenwerken. Hierbei sind wir zur Einhaltung von Gesetzen und internen Vorgaben auf die Unterstützung der Mitarbeitenden und Vertragspartner angewiesen. Missstände müssen aufgedeckt werden, um einen möglichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden sowie Mitarbeitende und Dritte zu schützen. Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner sowie weitere Dritte, auf Verstöße, Auffälligkeiten und Risiken hinzuweisen.

Hinweisgebersystem

Als Anlaufstellen für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber steht die Compliance-Organisation der EWE AG sowie eine externe Ombudsperson zur Verfügung. Beide Stellen erfüllen die Anforderungen an interne Meldestellen gemäß HinSchG. TEWE versichert, dass jede Meldung, die im guten Glauben abgegeben wird, vertraulich und respektvoll behandelt wird. Die hinweisgebenden Personen werden vor möglichen Repressalien geschützt.

Das Hinweisgebersystem dient ebenso als Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es ermöglicht somit auch, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln von TEWE selbst oder das eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers von TEWE entstanden sind.

Unsere Compliance-Kontaktdaten

Konzern-Compliance-Stelle

EWE AG

Stichwort "Hinweis"
Tirpitzstraße 39
D-26122 Oldenburg

Tel: +49 162 2903669
Fax: +49 441 4805-1099
E-Mail: hinweis@ewe.de

Ombudsperson

Rechtsanwalt Jörn Beyer

HLP.Heiermann Losch Rechtsanwälte
Marienstraße 9-11
D-30171 Hannover

Tel.: +49 511 262 938-52
Fax: +49 511 262 938-99
E-Mail: joern.beyer@hlp-rae.de

Das HinSchG sieht ergänzend die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes. Diese ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des BfJ getrennt. Über diesen Link geht’s zu den vom BfJ veröffentlichten Meldekanälen, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können.

Die Datenverarbeitung im Hinweisgebersystem erfolgt nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Informationen für Hinweisgeber nach Artikel 13 und 14 DS-GVO finden sich hier.